Montagebedienungen
Diese Bedingungen für Maschinenaufstellungen, Einricht-, Umbau-, Reparatur- und Überholungskosten an Maschinen oder Anlagen gelten für die Erbringung vorstehend aufgeführter Leistungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die nachstehenden Montagebedienungen finden in vollem Umfang auf alle Montagen Anwendung, falls im Einzelfall nichts Abweichendes bestimmt oder vereinbart ist.
1 Allgemeines (a-b)
a) Die Kosten für die Montageeinsätze sowie die
benötigten Ersatzteile gehen zu Lasten unseres Auftraggebers.
b) Die Abrechnung erfolgt nach unserem Ermessen
Wöchentlich oder nach Abschluss der erbrachten
Leistungen. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach
Rechnungslegung auf eines unserer Bankkonten zu überweisen.
2 Montagekosten (a)
a) Siehe Stundensätze.
2.1 Zahlungsbedinungen (a)
a) Mit Erteilung der Rechnung sind
Montagekosten zur Zahlung fällig. Ein
Zurückbehaltungsrecht nach den §§ 273, 320
BGB besteht für den Auftraggeber nicht, sofern
der Gegenanspruch nicht unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber
kann gegen unsere Forderung nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
Unser Personal ist nicht berechtigt, für uns
Zahlungen mit für den Auftraggeber
befreiender Wirkung entgegenzunehmen.
3 Unterbrechungen der Montage (a)
a) Sind aus auftragsbedingten Gründen mehrere Hin- und
Rückfahrten des Monteurs oder seiner Helfer erforderlich,
so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen.
4 Mitwirkungen des Auftraggebers (a-h)
a) Die Hilfeleistung des Auftraggebers soll
gewährleisten, dass die Montage sofort nach
Ankunft unseres Montagepersonals
begonnen und ohne Verzögerung bis zur
Abnahme durch den Auftraggeber
durchgeführt werden kann.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die
Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Beachtung bestehender
Sicherheitsvorschriften, sowie für angemessene
Arbeitsbedingungen zu sorgen.
c) Der Auftraggeber unterstützt die Montageeinsätze durch Stellung
der notwendigen und fachlich qualifizierten Hilfskräfte nebst
Maschinenbedienern.
d) Der Auftraggeber stellt einen deutschsprachigen Ansprechpartner.
e) Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach, so sind wir
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Auftraggeber obliegenden
Handlungen an dessen Stelle auf dessen Kosten vorzunehmen.
f) Beanstandungen wegen der Leistungen und des Verhaltens unserer Monteure
sind uns vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder per Telefax
anzuzeigen.
g) Die für die Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Hebezeuge
(Stapler, Auto-/ Hallenkran, Hebe-/ Montagebühnen,Spezialheber und
transporte usw.), sowie alle Gerüste und Leitern werden uns vom
Auftraggeber kostenlos und zeitnah nach unserer Anforderung zur Verfügung
gestellt.
h) Am Montageplatz hat der Besteller unseren
Mitarbeitern geeignete, diebstahlsichere
Aufenthalts- und Arbeitsräume zur Verfügung zu
stellen, die in den kalten Monaten mit Heizung
und während des ganzen Jahres mit sauberen,
sanitären Einrichtungen und Anlagen für Erste
Hilfe ausgestattet sein müssen.
i) Dabei haftet der Besteller dafür, dass alles von
ihm zur Verfügung gestellte Material den einschlägigen Gütern und
Unfallverhütungsvorschriften entspricht.
5 Gewährleistungen (a-d)
a) Wir haften insoweit, dass fehlerhafte
Montagen unentgeltlich nachgebessert
werden.
b) Der Nachbesserungsanspruch entfällt, wenn
der Auftraggeber einen offensichtlichen
Montagemangel nicht unverzüglich schriftlich
anzeigt.
c) Wir haften nicht für Montagemängel, die sich
aus den besonderen örtlichen Verhältnissen,
Bodenbeschaffenheit usw. ergeben.
d) Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch
Dritte Änderungen oder Reparaturen ohne
unsere Zustimmung vor, bevor wir
Gelegenheiten zur Mängelbeseitigung hatten,
haften wir nicht für Mängel und für Schäden,
die ursächlich auf die Änderungen oder
Reparaturen des Auftraggebers oder des
Dritten zurückzuführen sind.
6 Haftung (a-a)
a) Für unsere Haftung aufgrund von
Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers
- gleich welcher Art, auch für Verschulden bei
Vertragsschluss - gilt Folgendes:
Die Firma Gaer (inh. Ivan Gaer) übernimmt die Haftung
dafür, dass die Montage ordnungsgemäß
durchgeführt wird. Eine Haftung für mittelbare
Schäden wird ausgeschlossen.
7 Abnahme der Montage (a-b)
a) Unser Montagepersonal wird die
Montageberichte dem Auftraggeber zur
Unterschrift vorlegen. Durch seine Unterschrift
erkennt der Auftraggeber die Durchführung
der Montagearbeiten an. Darüber hinaus
erfolgt nach Beendigung der Arbeiten
grundsätzlich eine gemeinsame Abnahme mit
dem Auftraggeber. Über die Abnahme wird
eine vom Auftraggeber unterzeichnete
Bestätigung ausgestellt.
b) Ist die gemeinsame Abnahme nicht möglich,
weil bei Abreise des Monteurs kein
unterschriftsberechtigtes Personal anwesend
ist, oder wird die Abnahme nicht durchgeführt,
überlässt unser Monteur dem Auftraggeber
eine Fertigstellungsmitteilung. Der
Auftraggeber hat in diesem Fall die Abnahme
innerhalb von 10 Tagen nach Anzeige der
Beendigung der Montage durchzuführen.
Nach Ablauf von 10 Tagen ab Beendigung der
Montage gilt, wenn der Auftraggeber etwaige
Einwendungen uns nicht schriftlich
Vorgebracht hat, die Abnahme als erfolgt.
8 Salvatorische Klauseln (a-a)
a) Sollten einzelne der vorstehenden
Montagebedingungen nicht wirksam sein,
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen sowie des Vertrages nicht.
Anstelle der unwirksamen Klausel gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
9 Sonstiges (a-a)
a) Der Monteur ist nicht berechtigt, für uns
rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Änderungen vorbehalten!
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